Stillberatung & Wochenbettbetreuung

www.stillberatung-wochenbettbetreuung.ch


Die Wochenbettbetreuung wird nach der Geburt zum Teil aus der Grundversicherung bezahlt und zum Teil von Ihrer Gemeinde.

Was brauche ich dazu?:

Eine Bedarfserklärung ihres Arztes, welches ich selber nach der Geburt einhole.

Eine Abtretungserklärung ihrer Gemeinde, damit ich die Rechnung der  Gemeinde schicken darf.

Ein Kostengutsprache ihrer Gemeinde.

Das wird alles von mir selber organisiert, da müssen Sie nichts unternehmen!


Was bezahlt die Krankenkasse? 

  • Die Grundversicherung übernimmt maximal drei Stillberatungen, sofern sie von einer anerkannten Leistungserbringer/in ausgeführt werden. Und die Wochenbettbetreuung nach Arztverordnung.
  • Sie trägt Anteile der Kosten von Stillhilfsmittel (Miete elektr. Brustpumpe
  • und Zubehörset, Hand- Brustpumpe, Stilleinlagen), soweit sie in der MiGeL (Mittel und Gegenstände Liste) aufgeführt sind. Dafür gilt ein fester Tarif. Sie hat das Recht, für diese Leistungen eine ärztliche Verordnung zu verlangen!

Wie läuft die Bezahlung? 

  • Bei Stillberatung: Sie bezahlen die Rechnung der Stillberaterin. Das Original der Rechnung reichen Sie, bei Ihrer Krankenkasse ein. Von dieser bekommen Sie eine Rückerstattung. Für die in der Grundversicherung enthaltenen drei Stillberatungen darf kein Selbstbehalt abgezogen werden. 
  • Bei Wochenbettbetreuung: Die Rechnung geht direkt an  Ihre Krankenkasse und an Ihrer Gemeinde. Von der Grundversicherung darf kein Selbstbehalt abgezogen werden.
  • Für Stillhilfsmittel machen einige Kassen  jedoch einen Selbstbehalt geltend. 
  • Falls die Krankenkasse eine Verordnung des Arztes verlangt, organisieren Sie diese bei Ihrem Arzt/in (Gynäkologen/in oder Kinderarzt/in) und reichen sie der Krankenkasse nach.