Stillberatung & Wochenbettbetreuung

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Drei Stillberatungen werden im Rahmen der Grundversicherung von den Krankenkassen übernommen, sofern sie durch eine/n Still- und Laktationsberater/in IBCLC, im Besitz einer ZSR Nummer (anerkannte Leistungserbringerin), ausgeführt werden.

• Die Kosten der Stillberatung setzen sich wie folgt zusammen Pro Stillberatungssitzung:  Stillberatung:          SFr. 78.-
                               Verbrauchsmaterial: SFr.  7.- 

• Telefonberatung Ist keine Pflichtleistung der Krankenkasse. Sie kann im Zehnminutentakt à Fr. 13.- abgerechnet werden. Die Kosten müssen von der Mutter selbst getragen werden. 

• Stillhilfsmittel werden teilweise von der Krankenkasse übernommen (Stand 01.01.2014) 

Milchpumpe, handbetrieben, Kauf                1 Stück Fr. 30.60 
Milchpumpe, elektrisch,                   Miete Miete/Tag Fr. 2.00
Miete Milchpumpe, elektrisch                 Grundgebühr Fr. 6.30
Zubehörset zu Milchpumpe elektrisch           1 Stück Fr. 17.10
Kissen/Kompressen zur Kälte-/Wärmetherapie1 Stück Fr. 18.00
Stillkompressen nicht steril                         30 Stück Fr. 6.60
Stillkompressen steril                               20 Stück Fr. 13.20 

Viele Krankenkasse zahlen auch eine Beitrag beim Kauf eine elektrische Pumpe. Am besten klären Sie das mit ihren Krankenkasse ab!


• Die/der Stillberater/in stellt der Klientin nach Abschluss der Beratung Rechnung Die Klientin begleicht die Rechnung und schickt das Doppel zur Rückerstattung an die Krankenkasse.
Falls eine Krankenkasse die ersten drei Stillberatungen nicht übernehmen möchte, bitten wir Sie Ihre Stillberaterin darüber zu informieren, damit sie mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und bei Bedarf weitere Schritte zur Kostenübernahme einleiten kann.
Stillberatung und Stillhilfsmittel (z.B. Pumpe) erfordern eine ärztliche Verordnung, die der Rechnung für die Krankenkasse beigelegt werden muss.
• Die/der Stillberater/in unterliegt der Schweigepflicht Bei Zuziehen einer weiteren Fachperson ist die/derStillberater/in ermächtigt, dieser Person nötige Informationen weiterzugeben